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Hausordnung
  1. Der JT Riedenburg ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit.
  2. Es kann jede/r kommen, bei verschiedenen Angeboten mitwirken, eigene Vorschläge machen, und vieles mehr.
  3. Die Öffnungszeiten hängen im Schaukasten aus.
  4. Das Aufsichtspersonal ist für die konsequente Einhaltung der Jugendschutzgesetze (s. Aushang im Eingangsbereich) verantwortlich.
  5. Das Aufsichtspersonal übt das Hausrecht aus. Die Anweisungen sind ohne Widerspruch zu befolgen. Der Jugendausschuss entscheidet nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Riedenburg darüber, wie bei Verstößen im Einzelfall vorgegangen wird.
  6. Schäden an den Einrichtungsgegenständen, Unfälle von Besuchern sowie Beschwerden sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.
  7. Generell gilt, dass jeder Besucher für Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände des Jugendtreffs selbst verantwortlich ist. Sollte sich bei einer Verunreinigung der Verursacher nicht ermitteln lassen, kann das Aufsichtspersonal von allen Anwesenden die Säuberung verlangen.
  8. Jugendlichen, die offensichtlich unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, derartige Substanzen in den Räumen zu sich nehmen oder an andere Besucher verschenken/verkaufen, ist der Aufenthalt nicht gestattet. Dasselbe gilt für Personen, denen aufgrund eines Hausverbots das Aufenthaltsrecht entzogen wurde.
  9. In den Räumen des JT ist das Rauchen (Ausnahme: Aufsichtsraum!) und der Genuss von Alkohol untersagt.
  10. Für den nicht zum Jugendtreff gehörenden Teil des Schulgeländes (Pausenhof, Schulvorplatz und Busparkplätze vor der Schule) gilt absolutes Zutrittsverbot.

Bei Verstößen gegen diese Regeln wird unverzüglich Hausverbot erteilt !!!

Der Jugendausschuss

 

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